Mittwoch, 16. Juli 2008

Hautkrebs-Screening

Hautkrebs-Screening: Hausärzte wollen kräftig mitmischen!
Seit 1. Juli 2008 können Hausärzte alle zwei Jahre die Präventionsleistung "Hautkrebs-Screening" bei über 35-Jährigen abrechnen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer achtstündigen, von der kassenärztlichen Vereinigung zertifizierten Fortbildung. Bei der Vergütung winken 605 Punkte.
Wenige Tage nach dem Start des bundesweiten Hautkrebs-Screenings haben rund ein Fünftel der niedergelassenen Hausärzte die vorgeschriebene Fortbildung von acht Stunden bereits absolviert.
Die Kosten für den Kurs liegen bei etwa 170 Euro. Auch Hautärzte müssen sich schulen lassen. Als Schulungsleiter stehen bundesweit bislang 132 dermatologische sowie 151 hausärztliche Trainer zur Verfügung. Sie arbeiten gemeinsam.
Auch auf eine Vergütung konnten sich KBV und Kassen mittlerweile einigen. Dem Hausarzt winken 605 Punkte. Ein Dermatologe kann für eine Exzision von Hautveränderungen, die im Rahmen des Hautkrebs-Screenings auffällig geworden sind, bis zu 695 Punkte ergattern.
Zweistufiges Screening-Modell
Im Fokus des Screenings stehen drei Hautkrebsformen: das maligne Melanom, das Basalzellkarzinom sowie das spinozelluäre Karzinom. Äußert der Hausarzt den Verdacht auf das Vorliegen einer dieser Karzinome, überweist er den Patienten an einen zum Hautkrebs-Screening berechtigten Dermatologen. Verifiziert dieser als Zweitgutachter die Diagnose, führt er ggf. die Probe- bzw. Exzisionsbiopsie durch und meldet eine Malignität an das zuständige Krebsregister. Auch die Rückmeldung an den Erstuntersucher ist vorgeschrieben.
Das Hautkrebs-Screening kann alle 2 Jahre bei Männern und Frauen ab 35 Jahren durchgeführt werden. Inspiziert wird die Haut am ganzen Körper, also inklusive des behaarten Kopfes, der Ohren mit äußerem Gehörgang, die Augenlider, die Mundschleimhaut sowie die äußeren Genitalien bei der Frau bzw. das Genital des Mannes. Auch die Fußsohlen und Zehenzwischenräume werden nicht unterschlagen. Die Patienten werden beraten und der Befund wird ihnen mitgeteilt. Selbstverständlich wird alles dokumentiert.

UVB-Strahlung führt eher zum Hautkrebs
UVB-Strahlung führt eher zur Entartung der Hautzellen als UVA-Strahlung. Das konnten Wissenschaftler des City of Hope National Medical Center in Kalifornien, USA, jetzt nachweisen. Deren Untersuchungen an Hautzellen, die entweder nur UVB-, nur UVA-Strahlung oder simuliertem Sonnenlicht bzw. keiner Strahlung ausgesetzt wurden, zeigte, dass die Zellveränderungen, die durch UVB-Strahlung entstanden, nicht so effektiv repariert werden konnten wie Zellveränderungen aufgrund von UVA-Strahlung. Denn UVB-Strahlung führt zu DNA-Schädigungen, denen der Körper nicht mehr Herr werden kann.
Dennoch weisen die Wissenschaftler eindringlich darauf hin, dass auch UVA-Strahlung schwerwiegende Schäden in den Hautzellen verursachen kann und damit Karzinome enstehen können.

Quelle: Der Hausarzt, 12/08 S. 43/44www.sciencedaily.com, 1.7.2008

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